Neue Wohnformen – Informationen für Hessen

Beratungsstellen:

Länderheimgesetze:

Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) vom 7. März 2012. Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 21.03.2012 bis 31.12.2016.
Inhalt
Das Gesetz regelt die Bedürfnisse älterer Menschen, pflegebedürftiger volljähriger Menschen oder volljähriger Menschen mit Behinderung, die gegen Entgelt betreut oder gepflegt werden. Ziel des Gesetzes ist der verbesserte Schutz älterer betreuungsbedürftiger, pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Es gilt weiterhin die Heimmindestbauverordnung.
Hessen - Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) Inkrafttreten: 21.03.2012